
Ölhaltige Betriebsmittel: Warum sie niemals in den Restmüll gehören
Ölhaltige Betriebsmittel fallen in nahezu jeder Werkstatt, im Industrieumfeld und in vielen handwerklichen Betrieben an. Dazu gehören verschmutzte Putzlappen, gebrauchte Ölfilter, leere Gebinde oder andere Materialien, die mit Ölen oder Gefahrstoffen in Kontakt waren. Oft wirken diese Stoffe unscheinbar – doch der Umgang damit erfordert besondere Vorsicht und Fachwissen.
Warum ÖVB gefährliche Abfälle sind
Ölhaltige Betriebsmittel (ÖVB) gelten rechtlich als gefährliche Abfälle. Das bedeutet: Sie können die Gesundheit von Menschen, Böden und Gewässern gefährden und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben zur Lagerung, zum Transport und zur Entsorgung.
Doch damit nicht genug:
ÖVB fallen zusätzlich unter das ADR und müssen somit als Gefahrgut transportiert werden.
Das bedeutet klare Regeln zu:
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geeigneten Sammelbehältern
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sicherem innerbetrieblichen Handling
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zulässigen Transportwegen
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Dokumentations- und Nachweispflichten
Ein Fehlwurf in den Restmüll kann also durch auslaufende Flüssigkeiten, Brandgefahr oder Umweltschäden ernsthafte Konsequenzen haben – bis hin zu Bußgeldern.
Sichere Lagerung ist Pflicht
Bevor ÖVB entsorgt werden können, müssen sie korrekt gesammelt werden. Dafür sind spezielle, zugelassene Behälter vorgeschrieben, die für feste und pastöse Stoffe geeignet sind. Sie verhindern:
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unkontrolliertes Auslaufen
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Brand- oder Explosionsrisiken
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Verunreinigungen von Boden oder Wasser
Nagel stellt Betrieben genau diese geprüften Spezialbehälter bereit – klar gekennzeichnet, robust und für jeden Einsatz geeignet.
Fachgerechte Abholung – schnell, sicher und gesetzeskonform
Nach der Sammlung übernehmen wir den Rest.
Nagel sorgt dafür, dass ölhaltige Betriebsmittel korrekt abgeholt, transportiert und entsorgt werden – selbstverständlich ADR-konform und nach allen geltenden Vorschriften.
Unsere Kund:innen profitieren von:
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zuverlässiger Abholung
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rechtssicherer Dokumentation
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Schutz von Mitarbeitenden und Umwelt
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einer Entsorgung, die Aufwand minimiert und Standards maximiert
Fazit
Ölhaltige Betriebsmittel gehören niemals in den Restmüll.
Sie sind gefährliche Abfälle und gleichzeitig Gefahrgut – und damit ein Fall für Spezialist:innen.
Nagel sorgt dafür, dass ÖVB sicher gelagert, transportiert und entsorgt werden.
Sauber, rechtskonform und verantwortungsbewusst.

