Ölhaltige Betriebsmittel: Warum sie niemals in den Restmüll gehören

Ölhaltige Betriebsmittel fallen in nahezu jeder Werkstatt, im Industrieumfeld und in vielen handwerklichen Betrieben an. Dazu gehören verschmutzte Putzlappen, gebrauchte Ölfilter, leere Gebinde oder andere Materialien, die mit Ölen oder Gefahrstoffen in Kontakt waren. Oft wirken diese Stoffe unscheinbar – doch der Umgang damit erfordert besondere Vorsicht und Fachwissen.

Warum ÖVB gefährliche Abfälle sind

Ölhaltige Betriebsmittel (ÖVB) gelten rechtlich als gefährliche Abfälle. Das bedeutet: Sie können die Gesundheit von Menschen, Böden und Gewässern gefährden und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben zur Lagerung, zum Transport und zur Entsorgung.
Doch damit nicht genug:

ÖVB fallen zusätzlich unter das ADR und müssen somit als Gefahrgut transportiert werden.

Das bedeutet klare Regeln zu:

  • geeigneten Sammelbehältern

  • sicherem innerbetrieblichen Handling

  • zulässigen Transportwegen

  • Dokumentations- und Nachweispflichten

Ein Fehlwurf in den Restmüll kann also durch auslaufende Flüssigkeiten, Brandgefahr oder Umweltschäden ernsthafte Konsequenzen haben – bis hin zu Bußgeldern.

Sichere Lagerung ist Pflicht

Bevor ÖVB entsorgt werden können, müssen sie korrekt gesammelt werden. Dafür sind spezielle, zugelassene Behälter vorgeschrieben, die für feste und pastöse Stoffe geeignet sind. Sie verhindern:

  • unkontrolliertes Auslaufen

  • Brand- oder Explosionsrisiken

  • Verunreinigungen von Boden oder Wasser

Nagel stellt Betrieben genau diese geprüften Spezialbehälter bereit – klar gekennzeichnet, robust und für jeden Einsatz geeignet.

Fachgerechte Abholung – schnell, sicher und gesetzeskonform

Nach der Sammlung übernehmen wir den Rest.
Nagel sorgt dafür, dass ölhaltige Betriebsmittel korrekt abgeholt, transportiert und entsorgt werden – selbstverständlich ADR-konform und nach allen geltenden Vorschriften.

Unsere Kund:innen profitieren von:

  • zuverlässiger Abholung

  • rechtssicherer Dokumentation

  • Schutz von Mitarbeitenden und Umwelt

  • einer Entsorgung, die Aufwand minimiert und Standards maximiert

Fazit

Ölhaltige Betriebsmittel gehören niemals in den Restmüll.
Sie sind gefährliche Abfälle und gleichzeitig Gefahrgut – und damit ein Fall für Spezialist:innen.

Nagel sorgt dafür, dass ÖVB sicher gelagert, transportiert und entsorgt werden.
Sauber, rechtskonform und verantwortungsbewusst.